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   BFH, 28.07.2000 - X B 19/00   

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https://dejure.org/2000,18529
BFH, 28.07.2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Mitwirkungspflichten - Sachaufklärungsrüge - Nichtbeachtung gesetzlicher Erklärungspflichten - Schätzungsbefugnis - Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; AO § 162; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 26.08.1998 - X B 78/97

    NZB; Zulassungsgründe; Schätzungsbescheide

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Es wird nicht erkennbar, zu welchen tragenden Gründen welcher Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts genau das angefochtene FG-Urteil in Widerspruch stehen soll (zum Erfordernis der Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze in diesem Zusammenhang z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 1998 X B 78/97, BFH/NV 1999, 479; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1998 - X B 78/98

    Verfahrensmängel; Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    In diesem Verfahren von vornherein nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden, die allein gegen die Richtigkeit der angefochtenen Urteile gerichtet sind (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1998 X B 78/98, BFH/NV 1999, 651; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 10.11.1999 - X B 20/99

    Erlass von Säumniszuschlägen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98

    Sachaufklärungsrüge; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 25.10.1999 - X B 53/99

    Unzureichende Sachaufklärung; Entscheidungserheblichkeit bei doppelter Begründung

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Schließlich wäre es für die ordnungsgemäße Erhebung einer Sachaufklärungsrüge unerlässlich gewesen, die Entscheidungserheblichkeit der nach Meinung des Klägers nicht bzw. unzureichend aufgeklärten (konkret zu benennenden) Tatsachen im Einzelnen genau darzutun (näher dazu Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1999 X B 53/99, BFH/NV 2000, 468; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 38 ff.).
  • BFH, 10.11.1999 - IV B 140/98

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Unstatthaft ist das Beschwerdevorbringen außerdem, soweit es Vorwürfe gegen die Unparteilichkeit eines Richters wieder aufgreift, die einem anderen Verfahren zugewiesen und in diesem abschließend behandelt worden sind (BFH-Beschluss vom 10. November 1999 IV B 140/98, BFH/NV 2000, 584).
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